Mit 18.11.2014 ist die Änderung der Anhänge der Verordnung (EU) Nr. 1148/2014 der Kommission zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien in Kraft getreten. Dies bringt einschneidende Änderungen in der innergemeinschaftlichen Tierverbringung von Schafen und Ziegen mit sich.
Österreich wurde als einziger Mitgliedsstaat der Status „vernachlässigbares Risiko für klassische Scrapie“ zugesprochen. Das bedeutet, dass allen österreichischen Betrieben der höchstmögliche Status vernachlässigbares Risiko mit 18.11.2014 zuerkannt wurde. Der bundesweite Zuchttierhandel, die Nutzung von Gemeinschaftsweiden oder Gemeinschaftsalmen durch österreichische Betriebe, sowie der Zuchttierexport sind dadurch uneingeschränkt möglich. Auswirkungen hat die neue Reglung jedoch auf das innergemeinschaftliche Verbringen von Tieren aus Mitgliedsstaaten nach Österreich, welche nicht direkt für die Schlachtung vorgesehen sind. Eine Verbringung von Zucht- und Nutztieren nach Österreich kann nur erfolgen, wenn diese Tiere entweder aus Mitgliedsstaaten, Gebieten, oder Betrieben mit demselben Status (vernachlässigbares Risiko) stammen, oder, sofern keine Betriebssperre besteht, aufgrund einer Genotypisierung den Genotyp 1(ARR/ARR) aufweisen. Für den Import von Embryonen reicht der Genotyp mit einfachem ARR-Allel. Es wird empfohlen, die internationalen Handelspartner bzw. Betriebe zu motivieren, sich in ihrem Land für den Status „Betrieb mit vernachlässigbaren Risiko“ gemäß den EU-Bedingungen anerkennen zu lassen, damit die Handelsbeziehungen aufrechterhalten werden können.
Nicht nur auf den internationalen Tierverkehr hat die neue EU-Regelung Auswirkung, sondern auch auf den Weidebetrieb von Gemeinschaftsweiden und Gemeinschaftsalmen. Generell dürfen österreichische Schafe und Ziegen nur mit Tieren von Betrieben mit demselben Status in Kontakt kommen. Dies hat Auswirkungen auf die Bewirtschaftung von zwischenstaatlichen Gemeinschaftsweiden und Gemeinschaftsalmen. Nur Betriebe mit dem Status vernachlässigbares Risiko dürfen ihre Tiere auf länderübergreifende Gemeinschaftsweiden in Österreich gemeinsam mit österreichischen Tieren Weiden bzw. Alpen.
Der österreichweite Status „vernachlässigbares Risiko“ stellt insgesamt einen enormen Vorteil für Österreich dar. Durch diesen Status können Schafe und Ziegen, die nicht zur Schlachtung vorgesehen sind, innerhalb von Österreich ohne Einschränkungen bzw. Genotypisierung verbracht werden. Da jedem einzelnen Betrieb in Österreich der Status vernachlässigbares Risiko zugesprochen wurde, entfallen etwaige Kontroll-, Inspektions- und Zertifizierungskosten für die Landwirte.