Angesichts der Dürre und der schwierigen Marktsituation für unsere Bäuerinnen und Bauern im Jahr 2015 hat Bundesminister Rupprechter angeordnet, dass noch heuer Vorschüsse auf EU-Direktzahlungen, die Ausgleichszulage (AZ) und bestimmte ÖPUL-Maßnahmen erfolgen.
Lange Zeit war es aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben, neuer Maßnahmenprogramme und neuer Abwicklungsmodalitäten nicht sicher, ob heuer Auszahlungen möglich sein werden.
Die Entscheidung von Bundesminister Rupprechter bringt den Bäuerinnen und Bauern im Jahr 2015 Vorschusszahlungen in der Höhe von rund 700 Millionen Euro.
Wichtig: Die Vorschusszahlungen werden von der AMA betriebsweise berechnet. Die Vorschusszahlung lässt keinen Rückschluss auf die gesamte Auszahlung des Jahres 2015 zu. Der gesamte Auszahlungsbetrag für 2015 wird von der AMA Anfang 2016 berechnet. Die Differenz zur heurigen Vorschusszahlung wird im April 2016 ausbezahlt.
Die wichtigsten Fragen & Antworten auf einen Blick
Wann werden die Vorschusszahlungen ausbezahlt?
Die Vorschusszahlung für die Ausgleichszulage (AZ) und bestimmte ÖPUL-Maßnahmen erfolgt am 18. November 2015. Die Vorschusszahlung für Direktzahlungen erfolgt am 17. Dezember 2015. Insgesamt werden rund 700 Millionen Euro ausbezahlt.
Wer bekommt Vorschusszahlungen?
Von den Vorschusszahlungen profitieren jene Betriebe, die 2015 fristgerecht ihren Mehrfachantrag-Flächen gestellt haben und für die gemäß der vereinfachten Berechnung eine Vorschusszahlung errechnet werden konnte. Die AMA informiert die betroffenen Betriebe von der Vorschusszahlung per Schreiben. Dabei ist auch der konkrete Betrag der Vorschusszahlung ausgewiesen. Für die Vorschusszahlung im November sind diese Schreiben bereits betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im „ePostkasten“ abrufbar. Die betroffenen Betriebe können sich daher schon vorab über die zu erwartende Vorschusszahlung informieren.
Wie errechnet sich die Vorschusszahlung je Betrieb?
Die Vorschusszahlung basiert auf einer vereinfachten Berechnung durch die AMA. Für die Ausgleichszulage und bestimmte ÖPUL-Maßnahmen werden bis zu 75 % des errechneten Betrages ausbezahlt.
Bei den Direktzahlungen werden bis zu 50 % des errechneten Betrages ausbezahlt.
Was hat die Höhe der Vorschusszahlung mit der gesamten Auszahlung zu tun?
Aus der Höhe der Vorschusszahlung kann nicht auf die Höhe des gesamten Auszahlungsbetrages 2015 geschlossen werden:
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Die GAP-Periode 2007-2013 ist nicht mit der neuen GAP-Periode 2014-2020 vergleichbar.
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Die Prozentsätze beziehen sich auf die Berechnungen der AMA für die Vorschusszahlungen.
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Die Prozentsätze beziehen sich nicht auf die gesamte Auszahlung.
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Der genaue endgültige Auszahlungsbetrag wird im April 2016 feststehen.
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Bsp.: Vorschusszahlung 4.000 Euro, gesamter Auszahlungsbetrag 7.000 à im April 2016 werden die noch ausstehenden 3.000 Euro überwiesen.
Kann es auch sein, dass Betriebe zu viel an Vorschuss erhalten?
Ja, in Einzelfällen. Dies wird im April 2016 gegengerechnet.
Wie erfolgte die Auszahlung in den Vorjahren?
Auch in den Vorjahren wurde zu Jahresende nicht der gesamte Auszahlungsbetrag überwiesen. Die diesjährigen Vorschusszahlungen basieren im Gegensatz zu den Vorjahren auf einer vereinfachten Berechnung der AMA. Sie sind daher nicht mit den Vorschusszahlungen des Vorjahres vergleichbar, dies insbesondere, da sich die Programme inhaltlich geändert haben.
Wo kann ich mich im Detail informieren?
Für Fragen zur Vorschusszahlung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksbauernkammern sowie der AMA unter der ÖPUL-Hotline 01/331 29 bzw. AZ-Hotline 01/33 759 gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den Berechnungsmodaltäten für die Vorschusszahlungen ÖPUL 2015 und AZ 2015 finden sie auf www.ama.at.