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Tierschutz im Milchziegenbetrieb
Nach dem neuen Tierschutzgesetz und seinen Verordnungen ist die Enthornung nicht als zulässiger Eingriff genannt und demnach nicht mehr erlaubt.Dies gewährt den rangniederen Tieren in den etablierten Milchziegenbetrieben mit Laufstallhaltung keinen optimalen Schutz. Einbußen durch Verletzung oder Verlust von Tieren sind zu befürchten und aus Sicht des Tierschutzes auch nicht wünschenswert. Die Änderung der Verordnung und die Aufnahme der Enthornung im Kitzalter in die Liste der zulässigen Eingriffe bei der Ziege ist eines der dringendsten Anliegen des ÖBSZ.

Basisinformationen

Betriebsstrukturen

Die Ziegenmilchproduktion erfordert größere Bestandszahlen (200, 300 Tiere) um einigermaßen wirtschaftlich arbeiten zu können. Viele Betriebe haben sich in der Direktvermarktung einen stabilen Kundenkreis aufgebaut. Trotz des hohen Arbeitsaufwandes sehen viele Betriebe eine Chance in dieser Nische, die dank starker Konsumentennachfrage noch lange nicht ausgeschöpft sein wird.

Genetische Anlagen

Milchziegenkitze kommen gemischt mit und ohne Hornanlagen zur Welt. Die Reinzucht auf Hornlosigkeit ist nicht möglich, da vermehrt Missbildungen und Zwitter auftreten. Sozialverhalten Ziegen sind wesentlich lebhafter als Rinder und bauen ihr Sozialverhalten auf einer Rangordnung auf, die sie immer wieder überprüfen. Gehörnte Ziegen sind naturgemäß wesentlich stärker und lassen die schwächeren Tiere nicht ans Futter. In einer durchgehend hornlosen/enthornten Herde kommt es zwar auch zu Rangkämpfen, diese sind aber weniger folgenreich: Die Schwächeren sind in besserer Kondition, da sich alle ans Futter trauen, es herrscht weniger Angst und Stress in der Herde, die Tiere sind ruhiger, keines wird konsequent abgedrängt oder gar verletzt.

Verletzungen

Bei den zur Milchgewinnung genutzten Rassen werden die Euter nicht kontinuierlich von den Kitzen leergetrunken sondern füllen sich prall bis zur nächsten Melkung an. Dies stellt eine empfindliche Angriffsfläche für Hornstöße dar. Rissquetschwunden sind die Folge, die nicht selten zum Totalverlust führen. Weiters treten auch noch Serierippenbrüche und gebrochene Gliedmaßen (durch Einfädeln der Hörner zwischen die Beine) auf.

Enthornung

Die Enthornung wurde bisher im Alter von 2 bis 3 Wochen (Knospen müssen fühlbar sein) unter Schmerzausschaltung mit dem Elektrobrennkolben durchgeführt. Eine Enthornung im späteren Alter wird von den Ziegenbauern nicht empfohlen, um Schäden in der Psyche der Tiere zu vermeiden. Es muss nur ein Teil der Nachkommen enthornt werden, die anderen kommen ohnehin hornlos zur Welt. Enthornt werden auch nur jene Tiere, die für die Bestandsergänzung oder zur Zucht vorgesehen sind.

Bisherige Praxis

Die Anbindehaltung war in den östlichen Bundesländern kaum üblich (unter 10 %). In den westlichen Bundesländern gab es dies im Winter vermehrt, die Tiere verbrachten den Sommer jedoch völlig frei auf der Alm. Das Anhängen von aggressiven Tieren, um ihren Radius für Attacken einzuschränken, ist nun nicht mehr erlaubt, daher sucht man nach Lösungen und Alternativen:

Wie können Verletzungen bei den Tieren untereinander vermieden werden unter den geltenden rechtlichen Voraussetzungen?

Lösungsansatz Management?

• Haltung gemischt gehörnt – ungehörnt

• Umgruppierungen

Die Leistungs-/ und damit tiergerechte Fütterung erfordert eine oftmalige Umgruppierung der Tiere je nach Laktationsstadium. Bei jeder Neuzusammenstellung der Gruppe werden Rangkämpfe ausgetragen. Dies bedeutet eine vermehrte Stressbelastung der Tiere und damit auch ein hohes Verletzungsrisiko. Bei gutem Management in einer gemischten Haltung werden die Ausfälle auf etwa 10% geschätzt, bis zu 20% bei weniger guten Betrieben.

• Selbstfanggitter / „Anleitern“

Die Fixierung der Tiere während der Futteraufnahme stellt jedoch auch keine tiergerechte Alternative dar. Ziegen beschäftigen sich gern den ganzen Tag über mit der Futtersuche, daher erscheint eine Fixierung über einen längeren Zeitraum (es werden etwa 2 Stunden empfohlen) in dem die Tiere auch nicht zur Tränke gelangen können, als erhebliche Einschränkung des natürlichen Verhaltens. Durch die Kraftfutteraufnahme entsteht vermehrt Durst, so drängen alle nach Aufhebung der Fixierung zu den Wasserstellen, erneute Kämpfe sind die Folge. Die Fixierung muss auch unter Aufsicht geschehen, um bei eventuellen Rangeleien um vermeintlich besonders gute Fressplätze eingreifen zu können. Die vom Melkstand kommende Gruppe drängt sich in die bereits fixierten Tiere von hinten hinein, und diese können den Hornstößen gar nicht ausweichen. Auch stellt die Beaufsichtigung der Tiere während der Fixierung einen nicht unwesentlichen Zeitfaktor im täglichen Arbeitspensum eines milchverarbeitenden Betriebes dar.

Getrennte Haltung gehörnt – ungehörnt

Eine Trennung der Herde in eine gehörnte und eine ungehörnte Gruppe bringt erhebliche Probleme im Management mit sich, da unterschiedliche Laktationsstadien und Fütterungsanforderung noch weitere Unterteilungen erfordern würden. Das ist dann räumlich nicht mehr machbar.

Lösungsansatz mehr Platz?

• Fressplatzgestaltung

Dominante/gehörnte Ziegen beanspruchen oftmals ein Vielfaches an Fressplatzlänge oder lassen rangniedere/hornlose Tiere überhaupt nicht zum Futter. Die Folge ist ein Auseinanderwachsen der Herde und massiver Stress bei den Schwächeren. Eine Einzeltierfütterung oder sogar ständige Einzelhaltung in getrennten Boxen ist unausweichlich, um das Kümmern einzelner Tiere zu vermeiden. Bei größeren Beständen und unter wirtschaftlichen Voraussetzungen ist dies jedoch nicht mehr machbar.

Lösungsansatz Stallbau?

In der Schweiz wurden Studien (FAT-Berichte) über strukturiertere Stalleinrichtungen mit Ausweich- und Versteck-Möglichkeiten mit kleinen Herdengrößen (ca. 10 Tiere) durchgeführt. Es fehlen in jedem Fall Studien, die wissenschaftlich belegen können, dass die gemischte Haltung hornloser und gehörnter Ziegen ohne Verletzungsgefahr für die Tiere untereinan-der und ohne Verluste möglich ist, unter Berücksichtigung von wirtschaftlicher und arbeitstechnischer Zumutbarkeit.

Beispiele aus verschiedenen Betrieben

Es gibt nur sehr wenige Erfahrungsberichte von Betrieben, die nicht enthornen, aber größere Bestandszahlen haben.

• Betrieb in Holland, der mit Enthornung aufgehört hat, da er sich als Demeter-Betrieb deklarierte. Er musste von Demeter wieder weggehen, da die horntragenden Ziegen zu große Probleme verursachten.

• Betrieb in Österreich, der mit einer absolut geschlossenen Herde arbeitet. Es werden keine Tiere dazugestellt. Bei ganz bösen Tieren werden die Hornspitzen gekappt. Auch das Anstecken von Schläuchen oder Tennisbällen auf die Hornspitzen konnten die Probleme nicht beseitigen.

• Ein anderer Betrieb in Österreich muss im Jahr 2 Tiere wegen Verletzungen durch Hornstöße operieren lassen. Bei der Schlachtung von Alttieren wurden immer wie-der alte Serienrippenbrüche festgestellt.

Weitere Probleme

• Wettbewerbsnachteil

In keinem europäischen Land ist das Enthornen so ausnahmslos verboten, wie in Österreich. Sogar in der Schweiz ist die Enthornung unter Schmerzausschaltung erlaubt. Kein Milchziegenbetrieb in Europa hält gemischte (hornlos/gehörnt) Bestände für die Milchproduktion. Der Aufwand und die Kosten der Enthornung rechnen sich offenbar auch wirtschaftlich gegenüber den Verlusten und Tierarztkosten, die eine gemischte Haltung mit sich bringen. Es herrscht große Nachfrage nach österreichischen Zuchttieren für den Export. Jedoch können Ziegen mit Hörnern in keine rein hornlose Herde dazugesellschaftet – also auch nicht verkauft werden.

• Enthornungstourismus

Das rigorose Enthornungsverbot in Österreich bringt schon mit sich, dass Tiere in Nachbarländer zur legalen Enthornung verbracht werden.
• Gefahrenpotenzial für den Menschen

Auch ist der Mensch durch hornlose Tiere weniger gefährdet, etwa beim Melken, Klauenpflege, Wiegungen, tierärztlicher Versorgung. Gerade die Hörner von Milchziegen sind sehr gerade und spitz.

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