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Arzneimittelanwendung in Schaf- und Ziegenbetrieben
Ist eine Arzneimittelanwendung durch den Tierhalter noch möglich?

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Welche Medikamente darf ich außerhalb des Tiergesundheitsdienstes selbst anwenden bzw. nach Verschreibung des Tierarztes selbst zu Hause lagernd haben?
Entgegen vieler Behauptungen von Laien gibt es derzeit sehr wohl noch viele Möglichkeiten für die Bauern, ihren Tieren selbst Arzneimittel zu verabreichen!

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Beispiel für einen korrekten Eintrag ins Medikamentenbuch
Wie führe ich meine Medikamentenaufzeichnungen richtig?
Jeder landwirtschaftliche Betrieb muss über nachvollziehbare Aufzeichnungen bezüglich sämtlicher Arzneimittelanwendungen an seinen Tieren führen. Einerseits sind die Tierärzte verpflichtet jede Behandlung an Nutztieren noch am selben Tag zu dokumentieren bzw. den Tierhalter über die gesetzlich festgelegte Wartezeit zu informieren.

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Termine
15.02.2012 09:00
Lämmerverladestelle Babenhausen
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14.02.2012 19:00
AELF Bayreuth: Informationsabende für Schafhalter
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13.02.2012 20:00
Schäferstammtisch Biberbach
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Aktuelles
29.12.2011 09:53
Stichtagsmeldung 2012
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22.11.2011 16:17
8. Generalversammlung ÖBSZ 2011
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17.11.2011 11:00
Schafhaltervereinigung Mühldorf hat neue Homepage
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