Brucellose-Verordnung aus 1995
In dieser Verordnung wird die grundsätzliche Vorgangsweise bei Brucellose-Infektionen durch Brucella mellitensis und Brucella ovis (infektiöse Epididymitis des Schafbocks) geregelt.
Verordnungstitel:
BGBl. 123. Stück, Nr. 391/1995, ausgegeben am 9. Juni 1995:
391. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz über die Bekämpfung von Brucellosen bei Schafen und Ziegen (Brucellose-Verordnung).
In dieser Verordnung wird geregelt, dass die beiden Erkrankungen anzeigepflichtige Tierseuchen sind und dementsprechend gemäß dem Tierseuchengesetz i.d.g.F. vorzugehen ist.
In diesem Gesetz wird die Vorgangsweise bei Auftreten der beiden Erkrankungen bzw. werden die Ausmerzbedingungen für erkrankte Tiere festgelegt.
Der Verordnungstext ist im untenstehenden pdf zum Download bereitgestellt. Zum Download der in diesem Text erwähnten Verordnungen und Gesetze steht das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes zur Einsicht offen. (siehe untenstehender Link: www.ris.bka.gv.at)
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