Brucella mellitensis – Überwachungsverordnung
In Österreich wurde aufgrund des Tiergesundheitsgesetzes (TGG), BGBl. 1 Nr. 133/1999, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.Nr. 98/2001, die Brucella mellitensis – Überwachungsverordnung erlassen.
Langtitel der Verordnung:
BGBl. II, Nr. 184/2002 vom 14. Mai 2002:
184. Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über das Überwachungsprogramm zur Aufrechterhaltung der Brucellosefreiheit (Brucella mellitensis) von Schafen und Ziegen.
Die in 6 Paragraphen untergliederte Verordnung legt die Vorgangsweisen zur Überwachung der Schaf- und Ziegenherden in Bezug auf die Erkrankung mit dem Bakterium Brucella mellitensis fest. Einerseits wird festgelegt, in welchen Abständen und in welchem Umfang Proben zu ziehen sind und was mit positiven Reagenten zu tun ist bzw. unter welchen Bedingungen der Status “amtlich anerkannt brucellosefrei” vergeben werden darf.
Die genauen Vorgangsweisen bzw. der Stichprobenplan sind immer in den aktuellen “Amtlichen Veterinärnachrichten” für die Tierärzte aber auch interessierte Tierhalter auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen nachzulesen (siehe untenstehender Link).
DERZEIT BESTEHT IN ÖSTERREICH EIN IMPFVERBOT GEGEN BRUCELLA MELLITENSIS!!!
Im nachfolgenden Downloadbereich können Sie den Verordnungstext der Brucellose-Überwachungsverordnung in der Fassung des BGBl. II, Nr. 184/2002 herunterladen.
Link:

Download Brucella mellitensis Überwachungsverordnung