HOME DEUTSCHLAND ITALIEN ÖSTERREICH    

Brucella mellitensis – Überwachungsverordnung

In Österreich wurde aufgrund des Tiergesundheitsgesetzes (TGG), BGBl. 1 Nr. 133/1999, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.Nr. 98/2001, die Brucella mellitensis – Überwachungsverordnung erlassen.

Langtitel der Verordnung:

BGBl. II, Nr. 184/2002 vom 14. Mai 2002:

184. Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über das Überwachungsprogramm zur Aufrechterhaltung der Brucellosefreiheit (Brucella mellitensis) von Schafen und Ziegen.

Die in 6 Paragraphen untergliederte Verordnung legt die Vorgangsweisen zur Überwachung der Schaf- und Ziegenherden in Bezug auf die Erkrankung mit dem Bakterium Brucella mellitensis fest. Einerseits wird festgelegt, in welchen Abständen und in welchem Umfang Proben zu ziehen sind und was mit positiven Reagenten zu tun ist bzw. unter welchen Bedingungen der Status “amtlich anerkannt brucellosefrei” vergeben werden darf.

Die genauen Vorgangsweisen bzw. der Stichprobenplan sind immer in den aktuellen “Amtlichen Veterinärnachrichten” für die Tierärzte aber auch interessierte Tierhalter auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen nachzulesen (siehe untenstehender Link).

DERZEIT BESTEHT IN ÖSTERREICH EIN IMPFVERBOT GEGEN BRUCELLA MELLITENSIS!!!

Im nachfolgenden Downloadbereich können Sie den Verordnungstext der Brucellose-Überwachungsverordnung in der Fassung des BGBl. II, Nr. 184/2002 herunterladen.

Link:

Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen

Termine
15.02.2012 09:00
Lämmerverladestelle Babenhausen
mehr >
14.02.2012 19:00
AELF Bayreuth: Informationsabende für Schafhalter
mehr >
13.02.2012 20:00
Schäferstammtisch Biberbach
mehr >
Aktuelles
29.12.2011 09:53
Stichtagsmeldung 2012
mehr >
22.11.2011 16:17
8. Generalversammlung ÖBSZ 2011
mehr >
17.11.2011 11:00
Schafhaltervereinigung Mühldorf hat neue Homepage
mehr >